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Sektionen von Tierkörpern und Organen

Sinn und Zweck der Veterinärpathologie
Was wird untersucht
Untersuchungsmethoden
Hinweise zur Probenentnahme und zum Versand von Proben
An der Landesanstalt durchgeführte Untersuchungen, Untersuchungstarife und Untersuchungdauer - tabellarisch
Besondere Hinweise
Sinn und Zweck der Veterinärpathologie
  • ein Vorliegen anzeigepflichtiger Erkrankungen abzuklären
  • Todes- und Erkrankungsursachen von Tieren aufzuklären um damit dem Praktiker eine fachliche Unterstützung in seiner kurativen Tätigkeit zu geben
  • Abortusursachen bei Tieren festzustellen
  • Fragen den Tierschutz betreffend abzuklären
  • forensische Fragestellungen beantworten zu können
Was wird untersucht
An der Landesanstalt werden Tierkörper und Organe aller Tierarten untersucht. Für eine histologische Beurteilung werden Organ- bzw. Tumorproben anlässlich der Sektion entnommen bzw. bereits entnommene und entsprechend fixierte Organ- oder Tumorproben weiterbearbeitet.
Untersuchungsmethoden
Sektionen werden entsprechend den Vorgaben des Sektionsprotokolls des Institutes für Pathologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien pathologisch-anatomisch bearbeitet. Es erfolgt zunächst eine Sektion mit der Beurteilung des Tierkörpers und aller Organe. Je nach Notwendigkeit und in Abhängigkeit vom Vorbericht bzw. von den bereits erhobenen Befunden werden verschiedene andere Untersuchungen eingeleitet (histologische, bakteriologische, parasitologische, virologische, toxikologische und / oder serologische Untersuchungen). Der Untersuchungsbefund setzt sich aus den Ergebnissen der Einzeluntersuchungen und aus einer zusammenführenden Beurteilung zusammen, in der auf die Diagnose bzw. die möglichen Differentialdiagnosen eingegangen wird.
Hinweise zur Probenentnahme und zum Versand von Proben
Zufriedenstellende Ergebnisse von Sektionen können nur erwartet werden, wenn das Sektionsmaterial noch frisch ist, d. h., wenn Tiere unmittelbar nach der Tötung oder dem Verenden bzw. noch lebend an die Landesanstalt gebracht werden. Die persönliche Abgabe von Sektionsmaterial ist, wenn möglich, einem Versand per Post, Bahn oder Transportdienst vorzuziehen, da verendete Tiere dann i. d. R. noch am gleichen Tag an die Landesanstalt gelangen können. Bei Tieren, die bereits ein bis mehrere Tage tot sind, ist die Fäulnis zumeist schon so weit fortgeschritten (v.a. in den Sommermonaten!), daß eine pathologisch-anatomische Beurteilung des Tierkörpers und der Organe kaum mehr möglich ist. Weiterführende bakteriologische, virologische oder histologische Untersuchungen bzw. die Weiterleitung von Probenmaterial an andere Untersuchungsstellen sind in solchen Fällen ebenso wenig zielführend.

Für das Einsenden von Tierkörpern und Organen per Post, Bahn oder Transportdienst im speziellen sind folgende Punkte unbedingt einzuhalten:
  • Das Untersuchungsmaterial vor dem Verpacken auskühlen lassen
  • Die Proben jeweils flüssigkeitsdicht umhüllen und auf der Umhüllung kennzeichnen (Innenverpackung)
  • Die so abgepackte Probe in eine Außenverpackung geben (z. B. Karton) und zwischen Außen- und Innenverpackung ausreichend saugfähiges Material plazieren, damit eventuell austretende Flüssigkeiten aufgesogen werden können.
  • Die Probenverpackung muß in jedem Falle FLÜSSIGKEITSDICHT sein.
  • Ist Untersuchungsmaterial vorliegend, von dem bekannt oder anzunehmen ist, dass es Krankheitserreger enthält, sind die jeweils geltenden Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten.
  • Die gesetzlichen Verpackungs- und Transportvorschriften der EU bzw. der jeweiligen Transportunternehmen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Wesentlich für eine epikritische Befundauswertung ist ein ausführlicher Vorbericht. Für den Pathologen von Bedeutung sind insbesondere:
  • Name und Anschrift des Besitzers
  • Behandelnder Tierarzt / Tierärztin
  • Rechnungsempfänger
  • Tierart und Alter des Tieres
  • Beobachtete klinische Symptome und eventuelle Verdachtsdiagnosen
  • Einzeltier- oder Bestandserkrankung
  • Verlangen bestimmte Verdachtsdiagnosen spezielle Untersuchungen (z.B. Untersuchung des Gehirns, der Gelenke), so ist telefonisch oder am Einsendeformular unbedingt gesondert darauf hinzuweisen.
  • Vorbehandlung, Impfungen
Zur Erleichterung der Vorberichtsübermittlung stehen Ihnen unsere Untersuchungsaufträge zur Verfügung, die sie jederzeit als pdf-Dokumente downloaden können. Bei Bestandsproblemen ist es sinnvoll mindestens 2 oder mehrere verendete oder erkrankte Tiere einzusenden, dies steigert die Chance einer ätiologischen Diagnose erheblich. Die Tiere sollten möglichst nicht antibiotisch vorbehandelt sein, wenn eine an die Sektion anschließende bakteriologische Untersuchung erforderlich ist. Sektionen von Großtieren (Rinder, Pferde über 80 kg KGW) werden aus Platzgründen an der Tierkörperentsorgung (TKE) Klagenfurt durchgeführt. Zur Anmeldung einer Großtiersektion ist dabei folgendes Vorgehen einzuhalten:
  • Anforderung der Tierkörperabholung durch den Besitzer an der Gemeinde — dabei ist gleichzeitig bekannt zu geben, daß eine Sektion zur Feststellung der Erkrankungs-/ Todersursache gewünscht wird.
  • Anmeldung der Sektion an der Landesanstalt (am besten telefonisch durch den Tierbesitzer oder durch den behandelnden Tierarzt) mit gleichzeitiger Bekanntgabe des Vorberichtes.
  • Wenn der Tierkörper vom TKE-Wagen abgeholt wird, dem Fahrer unbedingt mitteilen, daß eine Sektion veranlasst wurde, damit dieser den Tierkörper kennzeichnen kann.
An der Landesansalt durchgeführte pathoanatomische Untersuchungen, Untersuchungstarife und Untersuchungdauer - tabellarisch
Art der Untersuchung Untersuchungstarif
(exkl. weiterführende Untersuchungen)
Untersuchungsdauer Anmerkung
Sektionen ganzer Tierkörper
Rind, Pferd ausgewachsen 58.- Sektion 1 Tag. Bis Befundabschluß 3 – 10 Tage. Telefonauskünfte sofort Sektionen an der TKE durchgeführt
Jungtiere, Schweine, Schafe, Ziegen ab 80 kg 36.- s.o. Sektionen an der TKE durchgeführt
Fohlen, Kälber, Schweine, Schafe und Ziegen bis 80 kg 21.- s.o.  
Föten und Jungtiere (außer Kälber und Fohlen) 15.- s.o.  
Haus- und Wildgeflügel (ausgenommen Küken) 5,81 s.o.  
Küken 3,63 s.o.  
Katzen und kleine Hunde 21.- s.o.  
Mittelgroße und große Hunde (ab 20 kg KGW) 36.- s.o.  
Wildtiere und Zootiere 15.- bis 58.-
(je nach Größe)
s.o. Sektionen je nach Größe des Tieres an der TKE
Sonstige kleine Tiere 7,27 s.o.  
Sektionen von Organen bzw. Organteilen 7,27 s.o.  
Fisch á 8,00 s.o.  
Besondere Hinweise
Leistungen >>- Sektionen
- Histo/Zytolog. U.
- BSE, Scrapie
- Serolog. U.
- PCR
- Blutunters.
- Harnunters.
- Parasitolog. U.
- Bakteriolog. U.
- Mykologische U.
- sonstige Unters.
- TGD-Servicelabor.

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