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BSE / SCRAPIE

Sinn und Zweck der BSE-Untersuchungen
Was wird untersucht / Untersuchungsmethoden
Hinweise zum Probenversand
Welche Proben werden an der Landesanstalt nicht untersucht / Untersuchungstarife
Besondere Hinweise (Probenbearbeitung)
Sinn und Zweck der BSE-Untersuchungen
Die BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) gehört zur Gruppe der TSE (Transmissible Spongiforme Enzephalopathie), d.h. zur Gruppe der übertragbaren, schwammartigen, nicht entzündlichen Gehirnerkrankungen. Diese umfassen eine Gruppe tödlich verlaufender Krankheiten, die bei Tieren und Menschen auftreten und zu krankhaften Veränderungen des zentralen Nervensystems führen. Nach einer langen Inkubationszeit werden zentralnervöse Symptome, wie Koordinationsstörungen und Demenz beobachtet, in deren Folge immer der Tod eintritt. Das mikroskopische Bild des Gehirns ergibt ein weitgehend einheitliches Bild, das durch den Untergang einer Zellpopulation gekennzeichnet ist. Immunhistologisch kann die Akkumulation eines Proteins (Prion-Protein) nachgewiesen werden; daher auch der Name Prionerkrankung. Sowohl klassische Erreger wie Bakterien oder Viren, als auch nackte Erbsubstanz werden nach dem derzeitigen Wissensstand als Krankheitserreger ausgeschlossen. Als infektiöses Agens vermutet man ein Protein, das sogenannte infektiöse Prion-Protein (proteinacous infectious particle), welches die fehlgefaltete Isoform eines natürlich vorkommenden Proteins darstellt. Der endgültige Beweis für diese "Protein-Only "-Theorie ist jedoch noch nicht geführt.
TSE-Erkrankungen findet man sowohl beim Tier als auch beim Menschen. In Abhängigkeit von der Wirtsspezies und der Pathologie werden die TSE unterschiedlich bezeichnet.
Was wird untersucht / Untersuchungsmethoden
Grundsätzlich kann man zwei Formen des Prionproteins unterscheiden: einerseits die harmlose zelluläre Form des Prionproteins (PrPC für c=cellular), welches jeder Mensch und jedes Säugetier auf fast jeder Zelle trägt, andererseits deren infektiöse Isoform PrPSc (Sc=Scrapie) oder PrPBSE genannt. Die einzelnen Aminosäurebausteine, aus denen die beiden Formen bestehen, sind identisch. Die beiden Formen unterscheiden sich lediglich durch ihrer räumlichen Struktur. Während bei der zellulären Form Alpha-Helix-Spiralen dominieren, faltet sich die pathologische Form vor allem zu ß-Faltblattstrukturen. Im Ablauf des Krankheitsgeschehens kommt es zur Umfaltung: Alpha-Helix-Spiralen gehen verloren und ß-Faltblattstrukutren dominieren. Aus dem harmlosen physiologischen Prionprotein entsteht die fehlgefaltete pathologische Isoform.

Derzeit ist noch kein Antikörper auf dem Markt, der zwischen der fehlgefalteten und der zellulären Form des Prionproteins unterscheiden kann. Zum Nachweis macht sich der in Österreich momentan verwendete Test die unterschiedlichen physikochemischen Eigenschaften der beiden Proteine zunutze. Während PrPC durch das Enzym Proteinase K vollständig verdaut wird, wird von PrPBSE bzw. PrPSc nur ein kleiner Teil abverdaut, der Rest bleibt nachweisbar.
Hinweise zum Probenversand
Grundsätzlich ist beim Rind eine Entnahme der Gehirnprobe vor Ort mittels der Löffelmethode anzustreben. Die Proben werden nativ eingesandt (ohne Konservierungsstoffe). Die Probeneinsendung hat ausschließlich in den Versandgefäßen und -einheiten gemäß dem Muster der AGES Mödling zu erfolgen. Entsprechende Einsendeeinheiten können an der Landesanstalt bezogen werden. (Hier kommen Sie zu den Bestellungen)
Bei Schafen und Ziegen ist der ganze Schädel, einschließlich Ohr mit Ohrmarke, einzusenden. Im Falle eines klinischen angezeigten TSE-Verdachts ist die intakte Schädelkapsel mit dem ersten Halswirbel in einem Stück sowie Ohr mit Ohrmarke einzusenden. Durch einen Querschnitt durch den Kopf auf Höhe der Augen und Entfernung der Unterkiefer sowie der Hörner, wird der Transport in einem dicht verschließbaren Gefäß (Hobbock) möglich. Bei konkretem klinischen TSE-Verdacht, bei Tieren also, die klinisch Symptome zeigen, die den Verdacht auf eine TSE begründen, ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 999/2001 und Tierseuchengesetz einschließlich darauf beruhender Verordnungen vorzugehen. Das Tier ist zunächst am Leben zu lassen und der zuständige Amtstierarzt zu verständigen. Von nach amtlicher Anordnung getöteten Tieren ist jedenfalls der Kopf samt Atlas sowie Ohr mit Ohrmarke zur Untersuchung einzusenden. Die Proben sind so schnell wie möglich der zuständigen Untersuchungsstelle zu übermitteln. Beim Transport ist durch entsprechende Vorkehrungen (Isoliermaterial) das Gefrieren bzw. Erwärmen der Probe zu vermeiden.

Zur Bearbeitung von TSE-Proben mit dem derzeit vorgeschriebenen Testsystem ist die Einsendung der geforderten „Obexregion“ unerlässlich. Kann diese Region vom Labor nicht angesprochen werden, darf die entsprechende Probe nicht negativ beurteilt werden. In diesem Fall gilt: solchen Proben zugehörige Tierkörper sind auf Grund der Vorgaben des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend als untauglich zu beurteilen und zu entsorgen.

Es ist unbedingt erforderlich, korrekte und vollständig ausgefüllte Einsendeformulare beizulegen. Dazu gehört auch, wie bei allen amtlichen Proben, ein Stempel und die Unterschrift des Einsendetierarztes. Prüfberichte müssen von der Landesanstalt bis zum Eintreffen des korrekt ausgefüllten Formulars zurückgehalten werden.
Welche Proben werden an der Landesanstalt nicht untersucht / Untersuchungstarife
An der Landesanstalt werden folgende TSE-Proben nicht untersucht:
  • Klinischer TSE-Verdacht
  • Normalschlachtung besonders gefährdeter Rinder
  • Scrapie-Proben
Entsprechende Proben werden an das Referenzlabor Mödling weitergeleitet.
Die Untersuchungskosten für TSE-Untersuchungen werden vom Bund bzw. Land getragen.

Ausnahme sind Normalschlachtungen auf Wunsch des Verfügungsberechtigten (Rinder 20-47 Monate) – für diesen Fall ist mit der Landesanstalt Kontakt aufzunehmen.
Besondere Hinweise (Probenbearbeitung)
Nachstehend eine Übersicht über die TSE-Einsendemodalitäten der Landesanstalt – diese ist im Besonderen für die einsendenden Schlachthöfe vorgesehen, für „Einzelproben“ kann es zu Abweichungen kommen, sofern sie zeitlich nicht mit größeren Probenmengen einhergehen.

Dienstag - Freitag
Proben, die bis 7.00 Uhr einlangen, Befundung am gleichen Tag bis ca. 11.00 Uhr

Montags werden keine BSE-Proben bearbeitet.

Proben, die Freitags nach 7.00 Uhr und Montags einlangen, Befundung Dienstags bis ca. 11.00 Uhr

Vor Feiertagen kann es zu Abweichungen von diesem Untersuchungsschema kommen.
Personal- und kostenbedingt ist es nicht möglich Einzelproben gesondert abzuarbeiten
Leistungen >>- Sektionen
- Histo/Zytolog. U.
- BSE, Scrapie
- Serolog. U.
- PCR
- Blutunters.
- Harnunters.
- Parasitolog. U.
- Bakteriolog. U.
- Mykologische U.
- sonstige Unters.
- TGD-Servicelabor.

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